Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Handelsagentur Paul und Thomas Merkel GbR
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Handelsagentur Paul und Thomas Merkel GbR (nachfolgend „wir“ oder „Anbieter“) und ihren Kunden – sowohl mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Endkundengeschäft) als auch mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B-Geschäft). Soweit einzelne Regelungen nur für eine dieser Kundengruppen gelten sollen, ist dies in der jeweiligen Klausel ausdrücklich vermerkt.
Gegenüber Unternehmern gelten zusätzlich und vorrangig die Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft, soweit diese nicht im Widerspruch zu den nachfolgenden Regelungen stehen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
Vertragspartner ist die Handelsagentur Paul und Thomas Merkel GbR, Am Rossauer Wald 2, 09661 Rossau.
Sie erreichen unseren Kundenservice für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen Mo.–Do. von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0 171 3880931 sowie per E-Mail unter info@merkel-textiles.com.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, bei uns eine Anfrage zu stellen. Der Kunde übermittelt uns zunächst eine unverbindliche Anfrage zu den gewünschten Artikeln bzw. zur gewünschten Sonderanfertigung. Auf dieser Grundlage unterbreiten wir dem Kunden ein Angebot mit dem konkreten Preis. Bestätigt der Kunde dieses Angebot, gibt er damit eine verbindliche Bestellung ab. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir diese Bestellung durch eine gesonderte Bestellbestätigung – die auch in Form einer Rechnung erfolgen kann – annehmen bzw. die Ware ausliefern. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) gilt dieser Ablauf entsprechend; unsere Angebote sind freibleibend.
Die Auslieferung der bestellten Ware erfolgt erst, wenn die Zahlung des vollständigen Kaufpreises sowie etwaiger Versandkosten bei uns eingegangen ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Bei der Zahlungsart Vorkasse/Überweisung bitten wir um Überweisung unmittelbar nach Zugang der Bestellbestätigung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen.
Unterlagen wie Muster, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstige Vorentwürfe bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Wir sind reiner Leistungserbringer und übernehmen keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Kunden beauftragten Motive und Inhalte, insbesondere nicht im Hinblick auf urheber-, marken-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Verletzungen. Auch die Prüfung der Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Kennzeichen und Marken ist nicht Teil unseres Leistungsumfangs. Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte (z. B. Bilder, Texte, Sachaussagen) auf ihre tatsächliche oder rechtliche Richtigkeit zu prüfen.
Es ist uns aus zeitlichen und technischen Gründen nicht möglich, sämtliche von Kunden gestaltete und bestellte Druckmotive vor Produktion auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, Bestellungen stichprobenartig zu überprüfen. Bei erkennbaren oder offensichtlichen Rechtsverletzungen (insbesondere Verstöße gegen Schutzrechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften) oder bei entsprechendem Verdacht können wir die Bestellung ablehnen. Wir behalten uns außerdem vor, sittenwidrige, gewaltverherrlichende, extremistische oder pornografische Inhalte ohne weitere Begründung nicht zu drucken und die betreffende Bestellung abzulehnen.
Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss (Änderungsverlangen) bedürfen unserer Zustimmung in Textform bzw. werden bei vom Kunden gewünschten Zusatzleistungen durch deren tatsächliche Erbringung bindend. Jeder dadurch entstehende Mehraufwand ist gesondert zu vergüten; wir teilen dem Kunden die Höhe nach Prüfung des Änderungsverlangens mit. Lassen sich ursprünglich vereinbarte Fristen wegen des Änderungsverlangens nicht halten, passen die Parteien die Fristen einvernehmlich an; kommt keine Einigung zustande, sind wir berechtigt, einseitig eine angemessene, verbindliche Frist zu bestimmen.
Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Unsere Leistungen können dem Urheberrecht, dem gewerblichen Rechtsschutz und sonstigen wettbewerbsrechtlichen Regelungen unterliegen. Soweit wir Dritte mit Arbeiten beauftragen oder Nutzungsrechte an Werken Dritter (z. B. Bildlizenzen) zum Zweck der Leistungserbringung einkaufen, werden diese Nutzungsrechte an den Kunden nur in dem Umfang übertragen, in dem sie auch uns übertragen wurden. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
Der Kunde überträgt uns alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm gelieferten Daten (Text, Bilder, Töne, Illustrationen, Zeichnungen, Grafiken, 3D-Daten u. Ä.). Der Kunde versichert, die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Materialien zu besitzen und dass durch den Vertrag Urheber-, Nutzungs- oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er versichert insbesondere, dass die zu übertragenden Rechte
- nicht auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind,
- Dritte nicht mit deren Ausübung beauftragt wurden,
- bei Vertragsschluss keine anderweitigen vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen bestehen, die die von uns zu erbringenden Leistungen behindern könnten.
§ 4 Preise und Nebenkosten
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle angegebenen Preise in Euro ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zzgl. Versandkosten. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise, soweit nicht anders angegeben, netto ab Lager zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Kosten für Verpackung, Versand, Paletten und – soweit gewünscht – Transportversicherung trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Offensichtliche Preisangabefehler dürfen nach Rücksprache mit dem Kunden korrigiert werden.
Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die der Kunde zu tragen hat (z. B. Überweisungs- und Wechselkursgebühren sowie einfuhrrechtliche Abgaben und Zölle).
§ 5 Zahlung
Der Kaufpreis ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Im Endkundengeschäft erfolgt die Zahlung wahlweise per Vorkasse/Banküberweisung oder Sofortüberweisung; bei Vorkasse liefern wir nach Zahlungseingang. Wir sind berechtigt, die Auswahl der angebotenen Zahlungsverfahren einzuschränken. Etwaige Kosten einer Geldtransaktion trägt der Kunde. Rechnungen und Gutschriften werden ausschließlich in elektronischer Form erteilt.
Im B2B-Geschäft sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Mahnkosten an. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht stehen dem unternehmerischen Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.
§ 6 Lieferung und Gefahrübergang
Die Leistungszeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Die Zustellung erfolgt in Deutschland in der Regel innerhalb von 2–5 Werktagen, in anderen europäischen Ländern innerhalb von 4–14 Werktagen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Im B2B-Geschäft beginnen Lieferfristen erst nach Klärung aller Fragen und nach Zahlungseingang.
Der Versand erfolgt ab Lager auf Gefahr des Kunden. Bei Lieferungen an einen Ort außerhalb unserer Geschäftsräume geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über, sobald die Ware dem beauftragten Spediteur oder Mitarbeiter übergeben wurde. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, trägt er die dadurch entstehenden Lager- und Transportkosten sowie das Risiko. Diese Regelung zum Gefahrübergang gilt vorbehaltlich zwingender verbraucherschützender Vorschriften gegenüber Verbrauchern.
Eine gesonderte Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten. Transportschäden sind uns sofort bei Lieferung anzuzeigen und unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, nach Art und Umfang mitzuteilen.
Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden, höherer Gewalt, Verzug bei Subunternehmern oder Eingriffen Dritter haben wir nicht zu vertreten (siehe auch § 12).
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung vor; dies gilt auch für künftige Lieferungen. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält.
Solange das Eigentum nicht auf ihn übergegangen ist, hat der Kunde die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten durchzuführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen; kann der Dritte uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO nicht erstatten, haftet der Kunde für den uns entstehenden Ausfall.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt uns bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab; dies gilt unabhängig davon, ob die Ware unverarbeitet oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt; unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Insolvenzantrag über sein Vermögen gestellt oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden erfolgen stets in unserem Namen und Auftrag; das Anwartschaftsrecht des Kunden setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die Ware mit uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung; Entsprechendes gilt bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, überträgt der Kunde uns anteilig Miteigentum und verwahrt das entstandene Eigentum unentgeltlich für uns. Zur Sicherung unserer Forderungen tritt der Kunde auch die Forderungen ab, die ihm durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 8 Textileigenschaften, Sonderanfertigungen und Toleranzen
Branchentypische Abweichungen (Farbe, Griff, Maß-, Druck- und Schrumpftoleranzen) gelten nicht als Mangel. Muster dienen nur der ungefähren Charakterisierung der Ware; geringe Abweichungen in der Serie sind technisch bedingt.
Bei kundenspezifischer Meterware und Digitaldruck sind Über- oder Unterlieferungen von bis zu ±10 % möglich; abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. Der Kunde ist für die Druckdaten sowie für die Rechte an den verwendeten Inhalten verantwortlich (siehe § 3). Stornierungen nach erteilter Produktionsfreigabe sind ausgeschlossen.
8.1 Zulässige Toleranzen unserer Stoffe und konfektionierten Textilprodukte
- Abweichung der Länge: ± 5 %
- Abweichung des Gewichts: ± 5 %
- Abweichung der Breite: ± 4 %
- Schrägverzug: bis zu 3 % über die Warenbreite
- Abweichung der Faserzusammensetzung: ± 5 bis 10 %
- Farbabweichungen, z. B. im Weißgrad
- Schrumpfen: ± 3 bis 5 % bei 30 °C Haushaltswäsche und Leinentrocknung
8.2 Warentoleranzen und Fehlervergütung bei Meterware
Punktfehler sind Fehler, die eine Länge von 10 cm in Warenlaufrichtung nicht überschreiten; Streckenfehler überschreiten diese Länge. Im Herstellungsprozess von Textilien sind Fehler nicht vollständig vermeidbar. Kleine Fehler (z. B. Webfehler, Punktfehler, Auflagen bis Stecknadelkopfgröße, Noppen) sowie zufällige Nähte sind kein Beanstandungsgrund. Kleinere Fehler werden bei Meterware in der Warenkontrolle in der Regel mit einem Fähnchen am Rand gekennzeichnet.
Auf Basis der Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie sind im ungünstigsten Fall bis zu 10 Fehler auf 100 Metern hinzunehmen; bei kleineren Stücklängen ist entsprechend umzurechnen. Für Punktfehler erfolgt eine Rückvergütung von 10 cm Warenlänge, für Streckenfehler wird die fehlerhafte Warenlänge zurückvergütet. Rapportvergütungen bedürfen einer individuellen Vereinbarung.
8.3 Mindermengen bis 100 Meter
Unsere Stoffe (Naturfasern sowie Mischgewebe mit und ohne Naturfasern) durchlaufen nach dem Druck einen Veredlungsprozess (z. B. Dämpfen, Waschen, Pflegeleicht-Ausrüstung), bei dem es zu Faserveränderungen und Einlauf des Stoffes kommt. Bei Mindermengen bis 100 laufenden Metern lässt sich das Ausmaß der Schrumpfung technisch kaum exakt beeinflussen. Wir passen die Dessins im Rahmen der technischen Möglichkeiten so an, dass eine möglichst geringe Größenabweichung entsteht. Eine Abweichung des fertigen Stoffes in Länge und Breite von bis zu ± 12 % sowie ein Schrägverzug von bis zu 6 % über die Fertigbreite stellen bei Mindermengen bis 100 laufenden Metern keinen Reklamationsgrund dar. Wir bitten Kunden, Designs ausreichend groß anzulegen und mögliche Toleranzen durch Schrägverzug und Schrumpfen einzuplanen.
§ 9 Datenanlieferung für den Stoffdruck
Bitte beachten Sie unsere gesonderten Hinweise zum Anlegen der Druckdaten auf unserer Website. Aus Gründen einer zügigen Weiterverarbeitung ist es uns nicht möglich, jede Druckvorlage vor dem Druck erneut auf exakte Passgenauigkeit (z. B. Rapportfehler) oder weitere Fehler zu prüfen.
Druckdaten sind ausschließlich im Farbraum sRGB zu liefern, da unser Workflow hierauf abgestimmt ist. Werden uns Daten in einem anderen Farbraum (z. B. CMYK) übermittelt, konvertieren wir diese nach sRGB, was zu Farbabweichungen führen kann. Wir verarbeiten ausschließlich die Bildformate JPEG und TIFF (Dateiendungen *.jpg, *.jpeg, *.tif); beim Speichern als JPEG ist die höchste Qualitätsstufe zu wählen. Die maximale Höhe (Länge) eines Motivs beträgt 300 cm.
Werden im Sinne einer zügigen Weiterverarbeitung Änderungen an übersandten Druckvorlagen notwendig (z. B. Formatkonvertierungen, Größen- oder Farbraumanpassungen), berechnen wir hierfür 45 Euro pro angefangene halbe Stunde. Aus Zeit- und Kapazitätsgründen ist es uns nicht möglich, alle Daten vor dem Druck nochmals exakt zu überprüfen; ein Druck mit fehlerhaft angelegten Daten stellt keinen Reklamationsgrund dar.
§ 10 Mängelrüge und Gewährleistung
Wir haften für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Unternehmerische Kunden haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen (§ 377 HGB); unterbleibt die Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir Nacherfüllung; schlägt diese fehl, kann der Kunde mindern oder – soweit gesetzlich zulässig – vom Vertrag zurücktreten.
Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Beim Verkauf gebrauchter Sachen ist die Gewährleistung auch gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr begrenzt; im Übrigen bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsfristen und -rechte der Verbraucher unberührt. Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zum jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
Die Herstellungsprozesse werden fortlaufend weiterentwickelt und optimiert; auf die Qualität der jeweils eingesetzten Drucktinten und Stoffe haben wir jedoch keinen Einfluss. Geringe Farbabweichungen gegenüber einem Vorauftrag sind kein Reklamationsgrund. Wir können nicht garantieren, dass das fertige Druckbild zu 100 % der Darstellung am Monitor des Kunden entspricht. Reicht die Auflösung eines Motivs für den Druck erkennbar nicht aus, weisen wir den Kunden bei der Online-Gestaltung darauf hin; die Entscheidung, den Bestellvorgang dennoch fortzusetzen, liegt allein beim Kunden. Beim Qualitäts-Check wird nur die Pixelanzahl der größeren Motivseite berücksichtigt; bereits vom Kunden skalierte, unscharfe, verwackelte oder falsch belichtete Motive können dabei nicht erkannt werden. Werden Motive in anderen Farbräumen als sRGB geliefert, behalten wir uns die Konvertierung vor, was zu Farbveränderungen führen kann. Ein Druck mit fehlerhaft angelegten Daten stellt keinen Reklamationsgrund dar.
§ 11 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie unserer leitenden Angestellten und gesetzlichen Vertreter. Für von Dritten verursachte Schäden übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, uns im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte entsprechend freizustellen. Für Schäden außerhalb unseres Einflussbereichs oder infolge höherer Gewalt besteht kein Schadensersatzanspruch des Kunden.
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) sowie unverschuldete Betriebsstörungen, Verzug bei Subunternehmern oder Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen berechtigen uns, die Erbringung der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Wir zeigen dem Kunden solche Verzögerungen unverzüglich an. Ein Verzug liegt in diesen Fällen nicht vor; Schadensersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen.
§ 13 Weiterentwicklung der Leistungen
Wir behalten uns vor, die angebotenen Produkte und Leistungen im Sinne des technischen Fortschritts sowie hinsichtlich Material- und Gebrauchseigenschaften weiterzuentwickeln und zu verändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 14 Alternative Streitbeilegung
Die von der Europäischen Kommission zuvor betriebene Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit..
§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz (Chemnitz). Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende gesetzliche Regelungen zum Gerichtsstand und zum anwendbaren Recht bei Verbraucherverträgen bleiben von dieser Klausel unberührt.
§ 16 Schriftform, Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, an der Schaffung einer Regelung mitzuwirken, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
Stand: 27. Juli 2026